Dieses Szenario ist für die meisten Betriebe existenzbedrohend. Die vorhersehbaren Folgen seien die Reduktion der handarbeitsintensiven Obst- und Gemüseproduktion im Land, die Verlagerung der Produktion ins Ausland und dies, weil sich die Marktpreise im Handel nicht realisieren lassen.
Die Spargel- und Beerenproduktion ist nur mit Hilfe von über 100.000 Erntehelferinnen und Erntehelfern pro Jahr möglich. Diese ernten 270.000 t Spargel und Erdbeeren in einer Saison, die überwiegend über den Handel verkauft werden. Bei einer Erhöhung des Mindestlohns im Gartenbau und der Landwirtschaft ist zu berücksichtigen, dass überwiegend kurzfristig Beschäftigte aus dem Ausland eingesetzt werden, die mit den Einnahmen aus der Saisonarbeit für die Verhältnisse in ihrem Heimatland ein sehr gutes Einkommen hinzuverdienen.
„Aus diesem Grund fordern wir einen niedrigeren Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in den handarbeitsintensiven grünen Berufen, sowie eine schrittweise parallele Anpassung der Lohnentwicklung in der Branche. Als Ausgleich zur moderateren Lohnsteigerung fordern wir weniger Bürokratie, indem eine Prüfung der Berufsmäßigkeit bei einer kurzfristigen Beschäftigung von drei Monaten und einem Lohn bis zu 2.800 Euro pro Monat entfällt“, betont Simon Schumacher, Vorstandsmitglied des Netzwerks der Spargel- und Beerenverbände e.V.