Foto: VSSE

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„Die große Beteiligung an der kurzfristigen Umfrage zum Thema ‚Kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigungsdauer von drei Monaten auf fünf Monate pro Jahr 2021‘ zum Saisonstart zeigt, unter welchem Druck die Betriebe stehen: Das Infektionsrisiko ist durch die Corona-Virusvarianten weit höher als vergangenes Jahr. Eine Verlängerung der kurzfristigen sozialversicherungsfreien Beschäftigung von 70 auf 115 Tage bzw. von drei auf fünf Monate könnte die Situation sehr entspannen. Für die Erntehelfer wäre es eine zusätzliche Motivation für eine längere Arbeitsperiode unter Corona-Bedingungen zu reisen. Die Betriebe hätten nur einmal zu Saisonbeginn die Einreise ihrer Arbeitskräfte und auch keinen Personalwechsel in der laufenden Saison. Das würde die betrieblichen Abläufe entlasten, und das Infektionsrisiko stark senken“, betont Simon Schumacher, Vorstandssprecher des Verbands Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer e.V. (VSSE).

95 % der Betriebe haben 2020 die Verlängerung der kurzfristigen sozialversicherungsfreien Beschäftigung genutzt und konnten mit durchschnittlich 28 % ein knappes Drittel weiterer Saisonarbeitskräfte einsparen und damit Reiseverkehr, Personalwechsel und damit verbundene Infektionsrisiken vermeiden. 98 % der Saisonarbeitskräfte möchten sozialversicherungsfrei beschäftigt werden und begrüßten die Verlängerung der kurzfristigen, sozialversicherungsfreien Beschäftigungsdauer 2020. Das Interesse, den Verdienst ohne sofortigen Lohnabzug von 20 % zu erhalten überwiegt damit deutlich die Option einer Rente, denn häufig erreichen die Arbeitskräfte die Anwartschaft von fünf Jahren nicht. 96 % der Betriebe schließen für die Erntehelfer auf Betriebskosten eine zusätzliche Krankenversicherung ab, sodass die Behauptung der Gewerkschaften, Saisonarbeitskräfte hätten bei einer sozialversicherungsfreien Beschäftigung keine Krankenversicherung, widerlegt werden kann. Es werden Bedingungen diskutiert, die einer Verlängerung der sozialversicherungsfreien Beschäftigungsdauer von Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ermöglichen könnten: den Abschluss einer Krankenversicherung, den Abschluss einer Rentenversicherung und die Einwilligung, dass Gewerkschaften das Betriebsgelände jederzeit betreten können. Die befragten Betriebe befürworten mit 86 % die Krankenversicherungspflicht, bei der Rentenversicherungspflicht sprechen sich laut der Umfrage 55 % dagegen aus. Ein ständiges Betretungsrecht des Betriebsgeländes lehnen 55 % der Betriebe ab.
„Die Betriebsleiter sehen in der Forderung nach einer Rentenversicherungspflicht keinen Mehrwert für ihre Arbeitskräfte, da diese im jetzigen System vor allem das deutsche System stützen, aber selbst kaum Vorteile haben. Auch ist das geforderte ständige Betretungsrecht des Betriebsgeländes durch die Gewerkschaften – und das in Pandemiezeiten – nicht gewünscht und nicht erforderlich, da die Kontrollen durch staatliche Stellen erfolgen. Die Betriebe tun gerade ihr Möglichstes, um die Saisonvorbereitungen und die Ernte unter maximalem Infektionsschutz zu gewährleisten. Dies sollte man auf politischer Ebene mit der Verlängerung der kurzfristigen, sozialversicherungsfreien Beschäftigungsdauer auf 115 Tage oder fünf Monate unterstützen“, fordert Simon Schumacher.