Nachdem die italienische Regierung am 30. Juli 2024 offiziell Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen Österreich wegen der zahlreichen Anti-Transitmaßnahmen entlang des Brennerkorridors eingereicht hatte, wird nun die EU-Kommission die Klage als Streithelferin unterstützen, teilt der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. mit.

Einen entsprechenden Antrag hat die EU-Kommission beim EuGH förmlich eingereicht. Mit der Klage wird ein Verstoß Österreichs gegen das Grundprinzip des freien Warenverkehres geltend gemacht, da Maßnahmen wie das Sektorale Fahrverbot, das Nachtfahrverbot, das Winterfahrverbot und die Blockabfertigungen nicht mit EU-Recht vereinbar sind.

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Image: Lukas Gojda/AdobeStock

Der BGL habe in den vergangenen Jahren gegenüber der EU-Kommission und allen anderen politischen Beteiligten immer wieder deutlich gemacht, dass die Situation für die Wirtschaft, insbesondere das mittelständische Transportgewerbe, die betroffenen Lkw-Fahrer aber auch die Anwohner im bayerischen Inntal untragbar sei. Den wiederholten Aufforderungen an die EU-Kommission als „Hüterin der Verträge“ endlich zu handeln und gegen die einseitigen Transitbeschränkungen Österreichs auf einem der Hauptkorridore der TEN-T-Netze einzuschreiten, war diese bislang nicht nachgekommen. Umso wichtiger sei das Signal der EU-Kommission jetzt, der Klage Italiens als Streithelfer beizutreten.

BGL Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt: Der BGL begrüßt den Schritt der EU-Kommission, als Streithelferin aufzutreten, ausdrücklich. Er ist ein überfälliges Signal dafür, dass die Stärkung des Binnenmarktes in der neuen Kommission wieder eine stärkere Rolle spielen wird. Die EU-Kommission wird somit endlich wieder ihrer Verantwortung als Hüterin der Verträge und Verteidigerin der EU-Grundfreiheiten gerecht. Leider hat Deutschland es bislang versäumt, sich der Klage Italiens anzuschließen und sich in dieser wichtigen Frage eindeutig zu positionieren.“

In der Vergangenheit hatte der EuGH bereits zweimal festgestellt, dass die Antitransitmaßnahmen Österreichs mit EU-Recht unvereinbar sind.