Erzeuger und Exporteure wurden von der CGA darüber informiert, so Südafrika-Korrespondent Fred Meintjes, dass für Exporte nach UK wegen des Brexits kein Pflanzengesundheitszeugnis (PC) mehr vorgelegt werden muss. Die PC-Anforderung für UK tritt am 1. April 2021 in Kraft und die physische Inspektion beginnt im Juli 2021. „Die Herausforderung wird natürlich die Anfangsphase sein. Verzögerungen an den britischen Grenzen sollten eingeplant werden“, so die CGA, die vor zwei Aspekten warnte: 'Für den unwahrscheinlichen Fall, dass ein Streit zwischen der EU und UK dazu führt, dass das Vereinigte Königreich seine Anforderungen ändert und Citrusfrüchte wieder ein PC benötigen, forderte die CGA, dass das südafrikanische Landwirtschaftsministerium die regulatorische Kapazität behält, EU-konforme PC's für Citrusfrüchte auszustellen, die nach UK gehen. Dass südafrikanische Exporteure oder Käufer Citrusfrüchte von UK in die EU verschieben, wenn sich dort besser bezahlte Optionen ergeben, nachdem sie verzollt wurden, wird ebenfalls nicht mehr möglich sein.“ Sowohl Irland als auch Nordirland bleiben im SPS-Bereich der EU und unterliegen daher den EU-Importanforderungen.