In einem Schreiben an europäische LEH-Unternehmen haben sich die Branchenorganisation für den Citrus-Sektor im Südlichen Afrika Citrus Growers‘ Association (CGA) und die unabhängige Forschungseinrichtung Citrus Research International (CRI) tiefst besorgt über die Kriterien für die private Lebensmittelsicherheit der Einzelhändler in der EU gezeigt.

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Die beiden Organisationen gehen davon aus, dass dies auf lange Sicht äußerst problematisch sein wird, da dies direkt „gegen wissenschaftliche Erkenntnisse“ verstoße und die „langfristige Nachhaltigkeit der Branche gefährde“. Ziel dieses Schreibens, über das der Deutsche Fruchthandelsverband (DFHV) seine Mitglieder informiert hat, sei es, „die Herausforderungen hervorzuheben, mit denen die Erzeuger konfrontiert sind, und die Auswirkungen der Anforderungen der Einzelhändler zusammenzufassen, die über, die gesetzlichen Mindestverpflichtungen hinausgehen.“

Im Zentrum der Kritik stehen das Verbot der Verwendung bestimmter Wirkstoffe, die Nichtanerkennung des EU-Rückstandshöchstgehaltes und die Begrenzung der Zahl der Rückstände auf Früchten. „Pflanzenschädlinge und -krankheiten sind von Land zu Land unterschiedlich. Die Zahl der registrierten Pflanzenschutzmittel wird sich zwangsläufig weltweit unterscheiden. Es ist unrealistisch, dass EU-Einzelhändler entscheiden, welche Wirkstoffe in Ländern außerhalb Europas nicht mehr verwendet werden dürfen“, heißt es in dem Schreiben. Darüber hinaus sei es alarmierend, dass einige Einzelhändler in der EU „willkürlich und unlogisch Beschränkungen auf der Grundlage von 25 % (oder einem anderen Anteil) der gesetzlichen EU-Rückstandshöchstgehalte“ verhängen. „Abgesehen davon, dass dieser Ansatz einen fragmentierten EU-Markt schafft, ist er wissenschaftlich nicht vertretbar. Zudem nimmt die Begrenzung der Anzahl der Wirkstoffe auf Obst den Landwirten die Möglichkeit, integrierten Pflanzenschutz (IPM) zu betreiben.“

Ein echter IPM-Ansatz würde bedeuten, dass die Erzeuger den Schädlings-/Krankheitsdruck in ihren Obstgärten während der gesamten Saison überwachen und messen und nur bei Bedarf chemisch eingreifen, und zwar mit der Option, die für nützliche Insekten am wenigsten schädlich ist. „Dies kann bedeuten, dass erst spät in der Saison ein Pflanzenschutzmittel ausgebracht wird, das wahrscheinlich Rückstände auf den geernteten Früchten hinterlässt. Im Umkehrschluss könnte dies auch bedeuten, dass der Einsatz eines Pflanzenschutzmittels ganz vermieden werden könnte. Die mangelnde Rückstandstoleranz zwingt die Landwirte jedoch dazu, Schädlinge prophylaktisch zu behandeln, um das Risiko einer Schädlingsbildung später in der Saison zu vermeiden, anstatt durch kontinuierliche Überwachung während der Saison festzustellen, ob eine Behandlung überhaupt erforderlich ist. Folglich führen diese Rückstandsbeschränkungen oft zu einem stärkeren Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, was dem beabsichtigten Zweck widerspricht.“

Liefersicherheit auf lange Sicht gefährdet

Abschließend weisen die beiden Organisationen darauf hin, dass Citrusfrüchte aus Südafrika von hervorragender Qualität und hohem Wert seien und der langjährige Handel mit Europa die Einhaltung strenger, gesetzlicher Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit bewiesen habe. „Obwohl private Lebensmittelsicherheitsstandards nicht gesetzlich bindend sind, zwingen sie die Erzeuger, diese Anforderungen zu erfüllen, wenn sie diese Einzelhändler beliefern wollen. Leider sind diese Regeln sehr restriktiv und wirken sich negativ auf die besten landwirtschaftlichen Praktiken aus. Auf lange Sicht kann dies dazu führen, dass die Erzeuger angesichts der sich ändernden Schädlinge und Krankheiten, der phytosanitären Vorschriften und des Klimawandels nicht mehr in der Lage sind, an bestimmte Einzelhändler zu liefern.“