Spanien: EU-Gemeinschaftsprogramm zur Förderung von Obst- und Gemüse-Konsum wieder aufgenommen

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Die Gemeinschaftsprogramme zur Förderung des Verzehrs von Obst und Milch in Schulen sind seit vergangenem Jahr zusammengefasst und unterliegen im Wesentlichen der EU-Verordnung vom 11. Mai 2016.

Aufgrund von verschiedenen Fragen der Mitgliedstaaten nach dem ersten Verlauf des Programms hatte die Europäische Kommission Dokumente mit Auslegungen und Klarstellungen für die Durchführung des Programms erstellt. Der wichtigste Änderungsvorschlag betrifft die Vereinfachung des Verfahrens für die Lieferung und den Vertrieb von Produkten und die Durchführung von Begleitmaßnahmen sowie Änderungen in Bezug auf die Gestaltung der Formulare und Höchstwerte für die Produkte. Die neuen Vorgaben treten am 1. Januar 2019 in Kraft und gelten ab dem Schuljahr 2020/2021. Fepex