Das Bundesamt für Landwirtschaft der Schweiz und der Servicio Agrícola y Ganadero Chiles haben sich auf die gegenseitige Anerkennung ihrer Standards für Bio-Produkte geeinigt. Das entsprechende Äquivalenzarrangement trat am 6. August in Kraft und soll den Handel mit Bio-Produkten zwischen den beiden Ländern erleichtern. Das zwischen den zuständigen Behörden der Schweiz und Chiles ausgehandelte Arrangement beinhaltet die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit der biologischen Produktionsvorschriften und der entsprechenden Kontrollsysteme. In der Praxis bedeutet dies, dass in der Schweiz erzeugte biologische Lebensmittel ohne weitere Kontrollen in Chile vermarktet werden können. Gleiches gilt für die Vermarktung chilenischer biologischer Erzeugnisse in der Schweiz. Das Äquivalenzarrangement gilt für Bio-Produkte, welche in der Schweiz oder in den Chile erzeugt oder hergestellt, verarbeitet oder verpackt wurden. Das Arrangement mit Chile soll den Handel mit biologischen Produkten fördern und damit zur Weiterentwicklung des biologischen Sektors in der Schweiz und in Chile beitragen.