Das Schweizer Bundesamt für Landwirtschaft hat die wichtigsten Änderungsvorschläge der Kantone für das Verordnungspaket 2017 zusammengefasst. Im sogenannten Vernehmlassungsverfahren können sich diese zu den wesentlichen gesetzgeberischen Vorhaben äußern und Änderungsvoraschläge einbringen.
Im Verordnungspaket 2017 werden nun Änderungsentwürfe zu 16 Bundesrats-, zwei WBF-und einer BLW-Verordnung zur Diskussion gestellt. Änderungsvorschläge gibt es unter anderem zur Direktzahlungs-, Strukturverbesserungs- und Absatzförderungsverordnung. Die neuen Bestimmungen treten mehrheitlich per 1. Januar 2018 in Kraft und läuten somit die Agrarpolitik 2018-21 ein. Die Vernehmlassung dauert noch bis 12. Mai 2017.
Für die Direktzahlungsverordnung werden neue Ressourceneffizienzbeiträge vorgeschlagen. Die Strukturverbesserungsmaßnahmen sollen noch gezielter auf die Stärkung der Wirtschaftlichkeit ausgerichtet werden. Bauliche Maßnahmen zur Verwirklichung der ökologischen Ziele sollen in allen Zonen mit Beiträgen gefördert werden können.
Lesen Sie mehr zu diesem Thema in Ausgabe 10/2017 des Fruchthandel Magazins.