Innerhalb des Regionalfenster-Konzepts haben verarbeitete Produkte, deren Hauptzutat und alle wertgebenden Zutaten aus der Region kommen, Priorität.
Auch Marktteilnehmende würden nach Angaben der Regionalfenster Service GmbH diese gerne häufiger anbieten, stehen aber vor der Herausforderung, dass oft die wertgebende Zutat nicht regional beziehbar ist. Das liege daran, dass einige Zutaten aus klimatischen Gründen nicht in bestimmten Regionen Deutschlands angebaut werden können oder nicht in ausreichender Menge bzw. und/oder Verarbeitungsstufe regional verfügbar seien.
„Deshalb öffnet sich das Regionalfenster für wertgebende Zutaten anderer Herkunft, die aus den oben beschriebenen Gründen nicht regional sein können“, heißt es. Deklariert werde dies in Zeile eins, in dem diese Zutat als „Zutat anderer Herkunft“ bezeichnet werde. „Verbraucherinnen und Verbraucher werden also weiterhin alle relevanten Informationen über die Herkunft des Produktes über das Informationsfeld auf der Verpackung erhalten. Zudem können sie sich auf der Webseite ausführlich über die neue Regelung informieren“, informiert das Regionalfenster.
„Mit diesem marktdynamischen Ansatz schaffen wir eine Sonderregelung, die bei verarbeiteten Produkten eine regionale Kennzeichnung ermöglicht und gleichzeitig die Nachfrage nach speziellen Zutaten transparent darstellt“, sagt Peter Klingmann, Geschäftsführer der Regionalfenster Service GmbH. „Welche regionalen Zutaten/Rohstoffe nachgefragt beziehungsweise angeboten werden, ist über unsere Datenbank in Zukunft einsehbar“, so Klingmann. Sobald jemand eine nachgefragte Zutat in gewünschter Qualität und Menge anbieten kann, muss diese auch verwendet oder die Regionalfenster-Kennzeichnung vom Produkt entfernt werden. Ziel ist es, nachfrageorientiert neue regionale Wertschöpfungsketten zu bilden.