Die Anwendung des Insektizids ABC-V14 ist, wie QS unter Verwendung von BVL-Informationen berichtet, über die bestehende Zulassung hinaus bei Betrieben mit nachgewiesenen Resistenzproblemen zulässig.
Die Notfallzulassung gilt für ökologisch wirtschaftende Betriebe Bereich Kernobst im Zeitraum vom 11. Mai bis zum 7. September 2020.