„Bei Aussaat und Ernte brauchen unsere Bauern derzeit jede helfende Hand. Der Einsatz von Erntehelfern während der aktuellen Corona-Pandemie ist dringend notwendig, um die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln sicherzustellen. Gerade bei den Sonderkulturen, im Obst- oder Gemüseanbau, sind unsere Bauern auf die Mithilfe von Erntehelfern angewiesen. Die aktuelle Krise darf nicht dazu führen, dass unsere Landwirte nicht pflanzen oder ernten können, weil Arbeitskräfte fehlen. In Baden-Württemberg haben wir rund 68.000 Flüchtlinge mit einem Schutzstatus, die im Land bleiben und arbeiten dürfen. Wir wollen diese Flüchtlinge in Arbeit bringen – Arbeit dient der Integration“, sagten der stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl und Landwirtschaftsminister Peter Hauk.
Der Einsatz von Flüchtlingen und Asylbewerbern ist eine Chance, die für beide Seiten eine Win-Win-Situation bedeuten kann. Dennoch fordert Peter Hauk den Bundesinnenminister auf, den Pendlerverkehr auch für Erntehelfer und Facharbeiter in der Verarbeitung zu öffnen. Die aktuelle Haltung in Berlin ist falsch, betonte er.
„Da wir nicht wissen, ob und wie schnell wir wieder Helfer aus dem Ausland bekommen, müssen wir jetzt handeln. Deshalb können nun auch anerkannte Asylbewerber, aber auch Asylbewerber im Asylverfahren und Geduldete, die derzeit auf Grund der Corona-Pandemie ihrer bisherigen Arbeit nicht nachkommen können – weil sie in Gaststätten, Restaurants und Bars gearbeitet haben – oder die keine Beschäftigung haben, jetzt schnell für die aktuelle Saison in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Die gesetzlichen Grundlagen dafür bestehen: Anerkannte Asylbewerber dürfen in der Regel arbeiten, unter bestimmten Voraussetzungen auch Asylbewerber im laufenden Verfahren und Geduldete. Ausländer, die bereits eine Beschäftigungsduldung besitzen, können eingesetzt werden, da sie ihre Beschäftigungsduldung bei einer bis zu dreimonatigen Unterbrechung ihrer Tätigkeit nicht verlieren“, erklärte Minister Thomas Strobl.
Der Einsatz von Flüchtlingen und Asylbewerbern ist eine Chance, die für beide Seiten eine Win-Win-Situation bedeuten kann. Dennoch fordert Peter Hauk den Bundesinnenminister auf, den Pendlerverkehr auch für Erntehelfer und Facharbeiter in der Verarbeitung zu öffnen. Die aktuelle Haltung in Berlin ist falsch, betonte er.
„Da wir nicht wissen, ob und wie schnell wir wieder Helfer aus dem Ausland bekommen, müssen wir jetzt handeln. Deshalb können nun auch anerkannte Asylbewerber, aber auch Asylbewerber im Asylverfahren und Geduldete, die derzeit auf Grund der Corona-Pandemie ihrer bisherigen Arbeit nicht nachkommen können – weil sie in Gaststätten, Restaurants und Bars gearbeitet haben – oder die keine Beschäftigung haben, jetzt schnell für die aktuelle Saison in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Die gesetzlichen Grundlagen dafür bestehen: Anerkannte Asylbewerber dürfen in der Regel arbeiten, unter bestimmten Voraussetzungen auch Asylbewerber im laufenden Verfahren und Geduldete. Ausländer, die bereits eine Beschäftigungsduldung besitzen, können eingesetzt werden, da sie ihre Beschäftigungsduldung bei einer bis zu dreimonatigen Unterbrechung ihrer Tätigkeit nicht verlieren“, erklärte Minister Thomas Strobl.