Um die Zukunft von Großmärkten und Frischezentren als unverzichtbare Plattformen und Drehscheiben für die Versorgung der Bevölkerung mit frischen und regionalen Lebensmitteln – und selbstredend als Abnehmer für die lokalen Erzeuger – ist es bekanntlich nicht zum Besten bestellt.
Während in einigen deutschen Städten im Zusammenspiel von Wirtschaftsakteuren und Politik schon erfreuliche Schritte ‚in diese Zukunft‘ gemacht wurden, sind Marktbetreiber und Marktfirmen andernorts schon seit Jahren im Ungewissen, wie es weitergehen soll. Ob es überhaupt weitergehen kann – und dies trotz intensivster Bemühungen und größter Zugeständnisse, die in Richtung Politik schon gemacht wurden. Bestes Beispiel ist dafür ist die Heimatstadt des Fruchthandel Magazins, Düsseldorf, wo der traditionsreiche Großmarkt Ende dieses Jahres die Tore schließen muss und wo die Händler verzweifelt nach einem neuen Grundstück suchen. Keineswegs besser ist die Situation nur wenige Kilometer entfernt, in Köln. Dort müssen die Händler nach jetzigem Stand Ende 2025 den Markt verlassen, die Stadt hat kein geeignetes Ersatzgrundstück. Um endlich mehr Klarheit und Planungssicherheit zu haben, waren Händlervertreter/innen an die SPD-Fraktion im NRW-Landtag (Düsseldorf) herangetreten. Die SPD hatte daraufhin am 25. Oktober 2023 den Antrag „Ohne Großmarkt kein Wochenmarkt: Ernährungssicherheit gewährleisten, alternative Vertriebswege offenhalten!“ im Landtag gestellt:
Expertenanhörung im Düsseldorfer Landtag
Am 29. Januar wird nun im Düsseldorfer Landtag von 14.00 bis 16.00 Uhr die Expertenanhörung stattfinden, an der u.a. Uwe Kluge, Vorstandsvorsitzender GFI Deutsche Frischemärkte e.V. teilnehmen wird. Vorab bezog Kluge schriftlich Stellung mit der zentralen Forderung, dass „die Bedeutung eines Großmarktes für die Verbraucher gemäß der Entschließung des Europäischen Parlaments auch für Deutschland als Leitlinie anerkannt werden“ müsse. „Die Vorteile des Großmarktbetriebs, hier im Wesentlichen die Sicherstellung des Marktbetriebes, die Erhaltung der Vielfalt des Angebotes und der freie Zugang, bilden die Grundlage für einen freien Wettbewerb im unabhängigen Lebensmittelhandel im Gemeinwohlinteresse, weil die Produktvielfalt und die Versorgungssicherheit gestärkt werden. Der Stellenwert vielfältiger Ernährungs- und Versorgungsmöglichkeiten darf nicht wirtschaftlichen Erwägungen nachstehen. Versorgungssicherheit, auch im Hinblick auf die Förderung des Absatzes lokaler Lebensmittel- und Frischeprodukte in der Region im Sinne nachhaltiger Strukturen, kann verlässlicher in unabhängig voneinander agierenden Strukturen erreicht werden. Die öffentliche Hand sollte ihrer Verantwortung im Erreichen der Ziele nach mehr Lebensmittelsicherheit und einer großen Vielfalt an Lebensmitteln nachkommen, in dem sie Strukturen fördert, die geeignet sind, diese Ziele zu erreichen, insbesondere dann, wenn sie bereits Betreiberin dieser Strukturen ist“, so Uwe Kluge.
Auch DFHV-Geschäftsführer Dr. Andreas Brügger wird im Landtag anwesend sein, in seiner Vorabstellungnahme fordert er vor allem konkretes Handeln und konkrete Ergebnisse seitens der Politik. „Die Rolle der Großmärkte muss nicht definiert werden und es braucht auch keine öffentliche Würdigung des Marktgeschehens. Was Großmärkte brauchen, ist ein Gelände mit guter Verkehrsanbindung, wo den Unternehmen eine langfristige Perspektive geboten wird“, so Dr. Brügger. Besondere Förderprogramme oder Studien seien als Grundlage nicht notwendig. „Für einen weiteren Erkenntnisgewinn kann man sich die bestehenden Märkte in unseren EU-Nachbarländern ansehen und im Vergleich prüfen, wo man Rahmenbedingungen verbessern kann.“