Novelle zum EU-Abfallrecht würdigt Beitrag von Biokunststoffen zu Recyclingzielen

Der Europarat und das Europäische Parlament haben sich über die von der Kommission 2015 vorgeschlagene Novellierung des EU-Abfallrechts geeinigt. Das Gesetzespaket umfasst unter anderem die Revision der Abfallrahmenrichtlinie sowie der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle. European Bioplastics e.V. (EUBP), die Interessenvertretung der europäischen Biokunststoffindustrie, lobte die Novellierung, übte aber auch Kritik, da konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Marktbedingungen für Biokunststoffe ausblieben.

“Biokunststoffe werden für ihren kreislaufwirtschaftlichen Charakter gewürdigt. Beide Richtlinien betonen, dass biobasierte, werkstofflich recycelbare sowie biobasierte, kompostierbare Kunststoffverpackungen dazu beitragen, eine europäische Kreislaufwirtschaft zu fördern und fossile Rohstoffe durch nachwachsende Rohstoffe zu ersetzen”, sagt François de Bie, Vorsitzender von EUBP.
Die überarbeitete Abfallrahmenrichtlinie sieht vor, dass biologisch abbaubare, kompostierbare Verpackungen zusammen mit Bioabfällen gesammelt und in der industriellen Kompostierung und anaeroben Vergärung recycelt werden können. Bis 2023 soll die getrennte Sammlung von Bioabfall europaweit verpflichtend sein.

Mit der Richtlinie für Verpackungen und Verpackungsabfälle würden biobasierte und recycelte Materialen als wichtige Lösungen für nachhaltigere Verpackungen anerkannt und Mitgliedsstaaten ermutigt, die Verwendung von biobasierten, recyclingfähigen sowie biobasierten, kompostierbaren Verpackungen zu fördern, jedoch werde die Chance verpasst, im Rahmen der Novellierung konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Marktbedingungen für diese Materialien zu erlassen.
In der Novelle werde zudem zwischen biologisch abbaubaren Kunststoffen und sogenannten oxo-abbaubaren Kunststoffen unterschieden, die nicht als biologisch abbaubar gelten. Diese Position wurde auch in der kürzlich veröffentlichten EU-Kunststoffstrategie aufgenommen, die darauf abzielt, den Einsatz von Oxo-Kunststoffen einzuschränken.