Die Notfallzulassung wurde vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilt.
Die Notfallzulassung für Spruzit Neu gilt für den Zeitraum vom 1. August bis zum 28. November 2019 und ist auf die Anwendung im ökologischen Birnenanbau beschränkt.