Dieser Vermittlungsvorschlag ist der Kommission zufolge zwar mit einer Mehrheit, aber gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite beschlossen worden. Nach Auffassung des Deutschen Gewerkschaftsbunds hätte der Mindestlohn zumindest auf 13,50 Euro steigen müssen, um den „vom Mindestlohngesetz geforderten Mindestschutz und einen Ausgleich der Inflation zum Erhalt der Kaufkraft für die untersten Einkommensbezieherinnen und -bezieher“ zu gewährleisten.
Mindestlohn soll zu fairen und funktionierenden Wettbewerbsbedingungen beitragen
Die Mehrheit der Mindestlohn-Kommission ist allerdings der Auffassung, dass die zweistufige Erhöhung des Mindestlohns dazu dient, die Lohnkostensteigerungen für die betroffenen Betriebe vor dem Hintergrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage tragfähig zu halten und zugleich die Verdienste der Beschäftigten zu stabilisieren. „Der heutige Beschluss zur Erhöhung des Mindestlohns soll nach Auffassung der Mehrheit der Mindestlohnkommission zu fairen und funktionierenden Wettbewerbsbedingungen beitragen, indem er einem Verdrängungswettbewerb durch niedrigste Arbeitsentgelte entgegenwirkt. Für Betriebe, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Löhnen auf Mindestlohnniveau beschäftigen, bedeutet ein höherer gesetzlicher Mindestlohn steigende Lohn- und damit Produktionskosten. Die vorliegenden Evaluationsergebnisse zeigen, dass es den Betrieben bisher ganz überwiegend gelungen ist, sich an das höhere Lohnkostenniveau anzupassen und keine grundsätzlich nachteiligen Wirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Wettbewerbssituation zu beobachten sind“, heißt es in einer Stellungnahme.
Der Vorschlag der Mindestlohn-Kommission muss nun von der Bundesregierung per Rechtsverordnung in Kraft gesetzt werden.