Da die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU den Umweltschutz vernachlässige und das bestehende System der Flächenprämien den Schutz von Wasser, Klima und Artenvielfalt nicht gewährleisten könne, empfiehlt die Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt (KLU) eine Abkehr von pauschalen Flächenprämien.
Stattdessen sprach sich die Kommission dafür aus, die EU-Agrarförderung für eine angemessene Honorierung ökologischer Leistungen der Landbewirtschaftung einzusetzen. Zudem entwickelt die KLU in einem Positionspapier Eckpunkte für die Förderperiode ab 2021. Dazu zählt die Bereitstellung von mehr Finanzmitteln für die Umstellung landwirtschaftlicher Betriebe auf eine nachhaltigere und klimaangepasste Bewirtschaftung und die Etablierung von Rahmenbedingungen, die Sozial- und Umweltdumping in der gesamten Produktionskette ausschließen. Zudem sollen agrarstrukturell benachteiligte, aber ökologisch wertvolle Regionen gezielt gefördert werden, ebenso wie Nutzungsverfahren für Grünland, die eine kostendeckende Bewirtschaftung bei gleichzeitigem Erhalt einer artenreichen Flora ermöglichen. Daneben sollen Erzeugnisse gekennzeichnet werden, die aus ressourcenschonender Bewirtschaftung stammen und ökologische Mindestanforderungen an die Landwirtschaft im europäischen und nationalen Ordnungsrecht verankert werden.