Auch Entschädigungen für Wetterereignisse wie Frost und Hagel seien vorgesehen. Da diese normalerweise von subventionierten Policen abgedeckt würden, seien sie von Ausgleichszahlungen ausgenommen. Wie der Corriere Ortofrutticolo berichtet, dürften alle Betriebe die Hilfe beantragen, die mehr als 30 % ihres Bruttoeinkommens verloren und zuvor keine entsprechende Versicherung abgeschlossen hatten. Es läge dann in den Händen der Regionen und autonomen Provinzen, die Anträge abschließend zu prüfen und die Hilfen zu bewilligen. Erste Zahlungen an die betroffenen Landwirte erfolgten voraussichtlich noch vor Jahresende, heißt es im Bericht.