Nun können auch italienische Unternehmen der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft aufatmen. In einer Sitzung am späten Abend des 26. Februar nahm der Ministerrat mit einem Gesetzentwurf die EU-Richtlinie 2019/633 über unlautere Geschäftspraktiken an. Das italienische Parlament kann diese Richtlinie jetzt in nationales Recht umsetzen.
In Italien beurteilt man dies als einen wichtigen Schritt nach vorn. Es bedeute mehr Fairness und Transparenz sowie ein Gleichgewicht der Kräfte zwischen Lieferanten und großen Einzelhandelsketten, teilte Paolo De Castro, Koordinator des Landwirtschaftsausschusses im Europäischen Parlament mit. „Es werden Verhaltensweisen des LEH verboten, die Lieferanten nicht akzeptieren können, wie z.B. Zahlungsverzug, einseitige Vertragsänderungen oder die Verpflichtung, verderbliche Waren erst lange nach der Lieferung zu bezahlen. Wir hoffen nun, dass die Maßnahme schnell dem Parlament übergeben wird, um sie mit einem nationalen Umsetzungsgesetz in Kraft zu setzen.