Das Consorzio Italiano Vivaisti (CIV) in San Giuseppe di Comacchio hat das Gemeinschaftspatent für den neuen Klon von Fuji-Äpfeln namens FUCIV51pbr im Zusammenhang mit der Marke SAN-CIV® erhalten. Die von den CIV-Forschern entwickelte neue Sorte soll einige der Eigenschaften von Fuji, insbesondere die Farbgebung, spürbar verbessern.
Wie CIV erklärte, ist die Frucht leuchtend rot bei nahezu einheitlicher Färbung. Der neue Klon wird bereits für die Fuji-Kategorie in der Rubrik „einheitliche Farbgebung' vorgeschlagen.
FUCIV51pbr SAN-CIV® ist nicht sehr anfällig für Sonnenbrand. Mit diesem neuen Fuji wird das „Pack-Out' erheblich optimiert und CIV glaubt, dass die Vergütung für den Produzenten verbessert wird.
Um ein Patent auf eine neue Pflanzensorte zu erhalten, ist es notwendig, dass sie die folgenden drei Anforderungen erfüllt: Unterscheidbarkeit, Gleichmäßigkeit und Stabilität (DUS-Prüfung). Mit der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994 wurde ein System des gemeinschaftlichen Sortenschutzes als einzige Form des gewerblichen Eigentums der Gemeinschaft für neue Pflanzensorten eingeführt. Das System wird vom Gemeinschaftlichen Sortenamt (CPVO) mit Sitz in Angers (Frankreich) verwaltet. Ein gemeinschaftlicher Sortenschutz für die Art Malus domestica Borkh dauert 30 Jahre. Die Rechte gelten in den 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union.