Nachdem die Länderminister auf zwei vorherigen Sitzungen trotz stundenlanger Verhandlungen kein Ergebnis erzielen konnten, haben sich die Bundesländer in der Agrarministerkonferenz nun auf eine gemeinsame Positionierung zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik geeinigt. Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, nahm an der Konferenz beratend als Gast teil.
„Es hat sich gezeigt, wie wichtig es war, dass wir als Bund vorangegangen sind und einen guten Aufschlag gemacht haben. Erst das hat bei den Ländern für Bewegung gesorgt: Sie wurden konkret und im Zeitplan ambitioniert. Im Ergebnis zeigt sich, dass wir nicht weit auseinanderliegen. Gerade weil sich unsere Position durchgesetzt hat, dass Leistungen für Umwelt- und Klimaschutz nicht allein in den Öko-Regelungen liegen. Addiert man die verschiedenen Maßnahmen – etwa Umschichtung, Konditionalität oder AUKM – kommen wir auf rund 35 % Ökoleistungen, die Länder auf 40 %. Ich habe daher die klare Erwartung, dass der aktuelle, parteiübergreifende Beschluss der zuständigen Ressortminister auch ein klares Signal an die Bundesumweltministerin ist. Zumal elf der Landesagrarminister gleichzeitig das Umweltressort verantworten. Es geht um die Praxis, nicht die Theorie. Der Landwirtschaft wird hier viel abverlangt. Sie ist bereit, den Systemwechsel mitzugehen, solange aber Ökologie und Ökonomie und die soziale Frage in Einklang bleiben. Ich habe als Landwirtschaftsministerin immer auch die Familien in den landwirtschaftlichen Berufen im Blick. Es geht um ihre Existenz. Die Ernährung für uns alle zu sichern, das ist auch eine nicht zu unterschätzende Gemeinwohlleistung, die wir anerkennen, auf die wir alle angewiesen sind. Deshalb ist die Einkommenssicherung ein wichtiger Aspekt in der GAP.“
Die Festlegung auf 25 5 Öko-Regelungen bezeichnete die Bundesministerin als „realistisch“. Dieser Kompromiss zeichne sich auch auf europäischer Ebene in den Trilog-Gesprächen ab. Die höhere Umschichtung, so die Ministerin weiter, werde zu Einschnitten bei den konventionellen, aber auch den ökologisch wirtschaftenden Betrieben sorgen – auch sie seien auf Direktzahlungen angewiesen. Hier gelte es, die Umschichtungsmittel in der zweiten Säule landwirtschaftsnah einzusetzen – z.B. für investive Maßnahmen oder Risikomanagement gegen Wetterextreme.
Zu bedauern sei, dass gerade die grüne Seite die stärkere Förderung kleinerer Betriebe durch Einziehen einer Obergrenze bei den Direktzahlungsmittel verhindert habe. Vorgeschlagen hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium eine stärkere Umverteilung der Mittel von den größeren zu den kleineren Betrieben sowie eine Hektarobergrenze für die ersten Hektare. Das hingegen lehnten die Grünen ab.