Er schlägt eine Veränderung der Rahmenbedingungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge vor, mit denen Bestimmungen in Bezug auf eine gewisse Herkunft von Frischeprodukten durchgesetzt werden könnten. Nach Vorschlag des Generalrats soll der Staat die Verantwortung für die Gemeinschaftsverpflegung zukünftig in die Hände der Gebietskörperschaften legen. Darüber hinaus soll die Verwendung des Begriffs „regional“ neuen Regeln unterworfen werden. Bislang gäbe es dafür noch keine gemeinsame offizielle Sinndeutung. Die bisherigen Kriterien beruhten auf Entfernungsangaben, die zwischen nur wenigen bis hin zu 640 km lägen. Argumente für eine vorrangige Versorgung der Gemeinschaftsverpflegung mit regionalen Erzeugnissen seien die Nachhaltigkeit und die Berücksichtigung von lokal ansässigen Firmen. Deshalb müssten Angebot und Nachfrage besser strukturiert werden. i.e.