Nach einem ersten Fall im März 2019 wurde in Frankreich am 9. Juni 2020 von der Strafkammer in Privas (Département Ardéche) erneut eine Geldstrafe für gefälschte Herkunftsangaben bei Kiwis verhängt.
Während es sich im vergangenen Jahr um zwei Großhändler gehandelt hatte, die italienische Kiwis fälschlicherweise als französische ausgegeben hatten und zu einer Zahlung von 40.000 Euro bzw. 50.000 Euro verurteilt worden waren, waren dieses Mal zwei Produzenten von Bio-Kiwis auffällig geworden. Sie hatten im Jahr 2019 mehr als 400 t Kiwis über einen Erzeugerbetrieb in Italien eingekauft, die sie dann über ihre Verkaufsstrukturen in Frankreich als heimische Ware vertrieben hatten. Für dieses Vergehen wurden die beiden Firmen nun mit einer Gesamtstrafe von 70.000 Euro belegt. Das interprofessionelle Kiwi-Büro B.I.K. (Bureau National Interprofessionnel du Kiwi) in Toulouse begrüßt das drastische Urteil, von dem es sich eine abschreckende Wirkung verspricht. Nach einer Untersuchung des DGCCRF, der Generaldirektion Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsprävention, werden in ganz Frankreich in jedem Jahr rund 15.000 t italienische Kiwis mit gefälschter Herkunftsangabe vermarktet. Das erbringt den betroffenen Unternehmen Mehreinnahmen von rund 6 Mio Euro. i.e.