Nachdem bereits in den Jahren 2019 und 2020 Betrügereien im Zusammenhang mit gefälschten Ursprungsangaben bei Kiwis aufgedeckt wurden, ist in diesem Jahr ein weiterer Fruchthändler vom Strafgericht in Montauban wegen falsch ausgezeichneter Kiwis verurteilt worden.
Das Gericht verhängte ein Strafmaß von sechs Monaten Haft auf Bewährung sowie einer Zahlung von 50.000 Euro. Nach Ermittlungen der Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung DGCCRF (Direction Générale de la Concurrence, de la Consommation et de la Répression des Fraudes) hatte der Beschuldigte im Zeitraum von Januar 2015 bis Dezember 2017 annähernd 3.000 t Kiwis ausländischer Herkunft als französische Ware verkauft. Nach Schätzungen der Kiwi-Interprofession wurden die Früchte zu einem Wert eingekauft, der um 39 % unter dem der französischen Ware gelegen hatte.
Bei den Betrugsfällen aus dem Jahr 2019 hatte es sich um italienische Kiwis gehandelt, die über drei Jahre hinweg umetikettiert und als französische Früchte in den Handel gebracht worden waren. Die DGCCRF hatte das Volumen der falsch ausgezeichneten Früchte auf 15.000 t geschätzt. Die Fruchtunternehmen dürften nach ihrer Einschätzung Mehreinnahmen von rund 6 Mio Euro erwirtschaftet haben.
Die französischen Berufsverbände zeigten sich mit dem neuerlichen Urteil zufrieden, da damit in ihren Augen dem Schaden für den Markt und die Branche in ausreichendem Maße Rechnung getragen würde. i.e.