Wie der Branchenverband betont, müssen Produkte aus biobasiertem Kunststoff vor ihrer Marktzulassung in der Europäischen Union (EU) dieselben Testverfahren wie herkömmliche Kunststoffprodukte durchlaufen. Kunststoffe, die als biologisch abbaubar beziehungsweise kompostierbar zertifiziert werden sollen, müssten sich zusätzlichen Tests unterziehen.
Für Kunststoffprodukte, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, gelten in der EU strenge Vorgaben, welche von biobasierten und herkömmlichen Kunststoffen gleichermaßen einzuhalten sind. Die maßgebliche Verordnung, VO (EU) Nr. 10/2011, enthält insbesondere Vorgaben für Migrationsprüfungen. Der sogenannte Migrationsgrenzwert gibt die zulässige Höchstmenge eines Inhaltsstoffes für den Übergang auf Lebensmittel an. Mit Hilfe des Grenzwertes wird sichergestellt, dass Lebensmittelkontaktmaterial kein Gesundheitsrisiko für den Verbraucher darstellt. Neben dem Migrationstest wird bei Materialien, die aus mehreren Komponenten bestehen, die Zusammensetzung überprüft. Bei deren Herstellung dürfen nur solche Stoffe und Materialien verwendet werden, die von der EU in einer Unionsliste als ungefährlich bewertet sind.
„Produkte aus Biokunststoff absolvieren damit sogar mehr Testverfahren als herkömmliche Kunststoffprodukte“, erklärte Hasso von Pogrell, Geschäftsführer von European Bioplastics (EUBP). „Die Behauptung, dass Erzeugnisse aus biobasiertem Kunststoff schädliche Chemikalien aufweisen, ist aufgrund der zahlreichen, vorgeschriebenen Tests nicht haltbar.“ Der EUBP-Geschäftsführer bezog sich in seiner Kritik auf die Aussage einer Studie, die jüngst von einer Forschergruppe der Universität Frankfurt veröffentlicht wurde.