Der Bundesrat hat am 7. Juli der Zweiten Verordnung zur Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung zugestimmt. Diese gestaltet das Beihilfeverfahren für Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse weiter aus.

Im Einzelnen werden mit der Verordnungsnovelle Regelungslücken bei der Förderung der Erzeugerorganisationen geschlossen. Diese waren entstanden, weil mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf Ebene der Europäischen Union zahlreiche Beihilferegelungen gestrichen wurden. Enthalten ist beispielsweise eine Regelung zur Übertragung von Jahrestranchen auf ein nachfolgendes operationelles Programm. Darüber hinaus werden verschiedene Sanktionen eingeführt, insbesondere im Zusammenhang mit den Anforderungen an operationelle Programme in Bezug auf definierte Forschungs- und Umweltmaßnahmen. Außerdem wird der Geltungsbereich einiger Regelungen ausdrücklich auf Vereinigungen von Erzeugerorganisationen erweitert; hier werden auch Branchenverbände einbezogen. Schließlich wird der Beginn der Zweckbindungsfrist - wie in früheren Förderperioden - auf den Zeitpunkt der Zurverfügungstellung festgesetzt. AgE

Der Bundesrat hat am 7. Juli der Zweiten Verordnung zur Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung zugestimmt. Diese gestaltet das Beihilfeverfahren für Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse weiter aus.