Auf der nach Vorgaben der Ministerien und Bundespolizei erstellten Seite https://saisonarbeit2020.bauernverband.de müssen Betriebe die konkreten Einreisedaten der mit dem Flugzeug aus Osteuropa ankommenden Saisonarbeiter anmelden. Die Daten werden, so der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG), an die Bundespolizei weitergeleitet, sodass die Einreise erfolgen kann.
Vor der Anmeldung müssen die Betriebe selbstständig die Flüge für ihre Saisonkräfte organisieren. Eine Zuteilung von Seiten des Deutschen Bauernverbandes e.V. (DBV) oder des ZVG ist nicht vorgesehen; das Portal übernimmt lediglich die Anmeldung und Weitergabe der Informationen an die Bundesbehörden.
Entscheidend ist, dass die mit dem Robert Koch-Institut (RKI) abgestimmten Vorgaben des Bundesinnenministeriums und des Bundeslandwirtschaftsministeriums zwingend eingehalten werden, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern. Dazu gehören u.a. ein Gesundheitscheck der Mitarbeiter bei ihrer Einreise und eine faktische Quarantäne in den ersten 14 Tagen des Aufenthaltes.
Der ZVG begrüßte außerdem die von der Bundesregierung beschlossenen weitergehenden Schnellkredite für kleinere und mittlere Firmen und Betriebe durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Nun müsse sichergestellt werden, dass gewerbliche wie landwirtschaftliche Gartenbaubetriebe gleichermaßen auf diese Hilfsangebote zurückgreifen können. „Die Betriebe brauchen eine schnellere finanzielle Unterstützung. Mit diesem Programm wird eine große Lücke in der Unterstützung für gewerbliche mittelständische Betriebe geschlossen. Besonders wichtig ist dabei die 100 %ige Freistellung der Haftung für die Hausbank und dass eine Risikoprüfung durch diese unterbleiben kann. Dieses Angebot muss auf die Landwirtschaftliche Rentenbank übertragen werden“, betonte Präsident Jürgen Mertz nachdem der ZVG zuvor mehrfach kritisiert hatte, dass Banken und Sparkassen noch immer eine aufwendige, detaillierte Liquiditätsplanung verlangen, um Hilfskredite (KfW, Landwirtschaftliche Rentenbank) zu beantragen.