Am 6. März hat die EU-Ratskonferenz einer Vereinbarung zugestimmt, nach der der Handel mit Bio-Produkten zwischen Chile und der EU vereinfacht werden soll.
Das bedeutet, dass Nahrungsmittel, die in der EU produziert werden und den Vorgaben der Vereinbarung unterliegen, ohne weitere Kontrollen in Chile verkauft werden können. Dasselbe gilt für chilenische Produkte, die in der EU verkauft werden.
Die Vereinbarung stellt außerdem die Maßnahmen für eine Zusammenarbeit, den Austausch von Informationen sowie die Vorgehensweise bei Streitschlichtungen sicher.
Durch das Abkommen wird der Handel mit Bio-Produkten und damit die Entwicklung des Bio-Sektors in der EU gestärkt. Zudem soll durch die Vereinbarung der Markenschutz für Bio-Labels geschützt und die Kooperation zwischen der EU und Chile im Bereich Bio-Produktion gestärkt werden.