Bis Mitte Juni muss Bulgarien der EU-Kommission eindeutige Gründe nennen, warum die lokale Produktion des Balkanlandes mit besonderen Vorgaben gefördert werden sollte. In einem entsprechenden Schreiben aus Brüssel äußerte sich die Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU zurückhaltend zu den von der bulgarischen Regierung angestrebten Fördermaßnahmen für den bulgarischen Agrarsektor.
Die von den großen internationalen Supermarktketten bereits scharf kritisierten Maßnahmen zur Unterstützung der lokalen Erzeuger, darunter vor allem die Bereitstellung der Hälfte der Verkaufsflächen für lokale bulgarische Produkte, betrachtet die EU-Kommission als Beeinträchtigung des freien Warenverkehrs. Aus dem Agrarministerium in Sofia erfolgte prompt die Antwort, dass die Maßnahmen den freien Verkehr von Waren aus anderen Staaten keinesfalls beeinträchtigen werden. Sofia will in der vorgesehenen Frist ein entsprechendes Dokument bei der EU-Kommission einreichen. Der verabschiedete Erlass auf der Grundlage des Gesetzes über den Covid-19-Ausnahmezustand werde das Angebot aus der EU sowie aus Drittländern weder verbieten noch beeinträchtigen. Die bisherigen Lieferketten seien davon nicht betroffen, heißt es aus Sofia. Ralf Petrov