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Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) empfiehlt, Betrieben der Landwirtschaft und des Gartenbaus noch vor Beginn der Heizperiode Förderanträge für das Bundesprogramm Energieeffizienz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zu stellen.

Das BMEL hat Fördermittel bereitgestellt, um kleinen und mittleren Betrieben, die in der Primärproduktion der Landwirtschaft und im Gartenbau tätig sind, Investitionen in den Klimaschutz zu erleichtern: Im Bundesprogramm Energieeffizienz werden sowohl Maßnahmen zum Energiesparen als auch Anlagen für die Erzeugung von Strom und Wärme aus regenerativen Energien, bspw. PV-Anlagen oder Biomasseheizungen, für den Eigenverbrauch gefördert. Damit können sich Betriebe stärker von der Energiepreisentwicklung abkoppeln und ihre eigene Versorgungssicherheit erhöhen.

Durch den Krieg in der Ukraine steigen aktuell die Energiepreise extrem. Als Reaktion auf diese Entwicklung hat die BLE, zunächst befristet bis zum 15. Januar 2023, eine Verfahrensänderung eingeführt: Mit einer schriftlichen Erlaubnis zum förderunschädlichen Vorhabenbeginn können antragstellende Unternehmen zügig mit den geplanten Maßnahmen beginnen.

Informationen und Antragsunterlagen zum Förderprogramm „Bundesprogramm Energieeffizienz und CO2-Einsparung“ finden sich unter www.ble.de/energieeffizienz.