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Das Parlament hat am 19. April neue Regeln verabschiedet, um sicherzustellen, dass in der EU nur hochwertige Bio-Produkte verkauft werden, und um die ökologische Produktion anzukurbeln, wie es in einer aktuelen Mitteilung heißt. Die Abgeordneten gaben mit 466 Ja-Stimmen bei 124 Gegenstimmen und 50 Enthaltungen grünes Licht für die Neufassung der EU-Verordnung über den Biolandbau.

Zu den wichtigsten Punkten gehören:

Gewährleistung der hohen Qualität von Bio-Produkten
Strenge, risikobasierte Kontrollen über die gesamte Lieferkette. Auf Drängen des Parlaments werden Kontrollen vor Ort und bei allen Betreibern durchgeführt, mindestens einmal jährlich oder alle zwei Jahre, wenn in den vergangenen drei Jahren kein Betrug festgestellt wurde.

Einfuhren müssen den EU-Normen entsprechen. Die derzeitigen Gleichwertigkeitsvorschriften, nach denen Nicht-EU-Länder ähnliche, aber nicht identische Standards einhalten müssen, werden innerhalb von fünf Jahren auslaufen.

Förderung von Bio-Produkten in der EU
Erhöhung des Angebots an Saatgut aus ökologischer Produktion, um den Bedürfnissen der Bio-Landwirte gerecht zu werden: Ausnahmen, die die Verwendung von Saatgut aus konventioneller Produktion in der ökologischen Erzeugung erlauben, sollten im Jahr 2035 auslaufen.

Gemischte landwirtschaftliche Betriebe als Anreiz für die Umstellung: Gemischte landwirtschaftliche Betriebe, d.h. solche, die sowohl konventionelle als auch biologische Lebensmittel erzeugen, dürfen weiterhin auf diese Weise arbeiten, vorausgesetzt, dass der konventionelle Landbau klar und deutlich vom ökologischen Landbau getrennt und unterschieden wird.

Einfachere Zertifizierung für Kleinerzeuger: Eine Gruppenzertifizierung ermöglicht Kleineerzeugern, Zeit und Geld beim Umsatteln auf ökologischen Landbau zu sparen.

Vermeidung von Verunreinigung mit chemischen Pflanzenschutzmitteln oder synthetischen Düngemitteln
Landwirte und andere Akteure in der Lebensmittelversorgungskette sind verpflichtet, eine Reihe neuer Maßnahmen zur Vermeidung von Verunreinigungen anzuwenden. Wenn der Verdacht besteht, dass ein nicht zugelassenes Pflanzenschutzmittel oder Düngemittel vorhanden ist, sollte das Endprodukt erst nach weiteren Untersuchungen das Bio-Label bekommen. Wenn die Verunreinigung absichtlich erfolgte oder der Betreiber keine Vorsichtsmaßnahmen getroffen hat, wird das Produkt seinen Bio-Status verlieren.

Mitgliedstaaten, die derzeit Schwellenwerte für nicht zugelassene Stoffe in ökologischen Lebensmitteln, wie Pflanzenschutzmittel, anwenden, könnten dies auch weiterhin tun, wenn sie anderen EU-Ländern, die die EU-Vorschriften erfüllen, den Zugang zu ihren Märkten gestatten.