Zum einen sollen 50.000 t aus dem Frischmarkt zurückgenommen werden und so zur Entlastung der Wirtschaft beitragen. Diese Volumen - 30.000 t Orangen und 20.000 t Mandarinen - werden der Saftindustrie zur Verfügung gestellt.
Das Ministerium beabsichtige, die Regierungen der Autonomen Gemeinschaften mit Citrusinteressen aufzufordern, einen Plan zu entwickeln, die Früchte, die sich noch im Land befinden oder nicht die notwendigen Bedingungen für die Verarbeitung zu Saft erfüllen, aus den Feldern zu entfernen und für andere Zwecke zu verwenden. Diskutiert wurden auch die Auswirkungen, die das Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und Südafrika auf die Entwicklung der Citruskampagne hat. Die negativen Folgen, die dieses Abkommen für das wachsende Interesse der Gemeinschaft an Citrusfrüchten habe, auch in Zukunft, sei bereits rigoros analysiert und bewertet worden, da diese Dokumentation der erste Schritt sei, um von Brüssel aus mit ausreichenden Argumenten die Anwendung einer Schutzklausel oder eines anderen Mechanismus zur Minderung des unlauteren Wettbewerbs geltend machen zu können.