Ökologischer Apfelanbau: Notfallzulassung für Spruzit Neu gegen Apfelblütenstecher

Die Notfallzulassung gilt für den Zeitraum vom 15. Februar bis zum 14. Juni 2018.

Das Pflanzenschutzmittel Spruzit Neu (Wirkstoffe: Pyrethrine und Rapsöl) darf über die bestehende Zulassung hinaus zur Bekämpfung des Apfelblütenstechers (Anthonomus pomorum) an Äpfeln eingesetzt werden. Das hat das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 beschlossen.