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Nach Ansicht des Zentralverbands Gartenbau sind die geplanten Änderungen der Registrierungs- und Nachweispflichten der Novelle des Verpackungsgesetzes, die ab 3. Juli 2021 in Kraft treten soll, quasi nicht umsetzbar und bringen damit keine Verbesserung der Kreislaufwirtschaft.

Mit den neuen Regelungen soll u.a. die Nachweispflicht zur Erfüllung der Rücknahme und Verwertungsanforderungen auf alle Verpackungen erweitert werden. Wie der ZVG bereits in seiner Stellungnahme ausführte, ist dies für die Beteiligten in der Lieferkette nicht möglich, da die jeweiligen Adressaten im komplexen Vermarktungsprozess nicht eindeutig zugeordnet werden. Auch die Erfüllung der Nachweispflicht zur Rücknahme von Transportverpackungen durch alle Beteiligten in der Handelskette ist revisionssicher kaum möglich. Von der Registrierungs- und Systembeteiligungspflicht ausgenommen sind nur Hersteller von Verpackungen, die nachweislich in das Ausland verbracht werden. Das reicht bei weitem nicht aus. Auch die Ausweitung der Registrierungspflicht auf die Letztinverkehrbringer von Serviceverpackungen schafft nur weitere bürokratische Belastungen, die keinen Mehrwert für die Anhebung des Lizensierungsgrades bei dualen Systemen bringt. Die bestehende Ausnahme, die Lizensierung für Serviceverpackungen auf den Vorvertreiber zu verlagern, ist zwar nach wie vor eine Erleichterung, wird aber nun durch die neue Registrierungspflicht konterkariert. Es ist sehr bedauerlich, dass der Bundestag die Änderungsempfehlungen des Bundesrates nicht aufgegriffen hat.