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Der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) begrüßt, dass auch künftig die biologische Produktion von Küchenkräutern in Töpfen im Rahmen der novellierten EU-Öko-Verordnung erlaubt ist. Darüber hinaus hatte der ZVG in seiner Stellungnahme die ursprüngliche Forderung entschieden abgelehnt, dass 80 % der Erde in den Topfkulturen aus der eigenen biologischen Produktionseinheit des Betriebes oder aus dem nächst gelegenen biologisch produzierenden Betrieb stammen muss.

„Dies ist für unsere Betriebe praktisch nicht umzusetzen. Wir begrüßen, dass die neuen Regelungen nun grundsätzlich Ausnahmen für die Topfpflanzenproduktion vorsehen“, so ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer.
Nicht zufriedenstellend seien die Ausnahmen vom bodengebundenen Anbau im Unterglasanbau, die sich nur auf einige nordische Länder beschränken. Hier hatte der ZVG eine generelle Öffnung für den bodenunabhängigen Anbau in organischen Substraten gefordert. Grundsätzlich vertritt der Verband die Position, dass der Unterglasanbau in organischen Substraten als ökologisches Produktionsverfahren zugelassen werden sollte. Der ZVG erwartet, dass im Rahmen der bis zum 31. Dezember 2025 vorgesehenen Überprüfung hier eine für die EU einheitliche Regelung erfolgt.