Die Entscheidung des Bundesrats zur Biozid-Verordnung mit Selbstbedienungsverbot für eine Reihe von Biozid-Produkten nimmt der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) nach eigenen Angaben mit Bedauern zur Kenntnis. Es werde keineswegs eine höhere Sicherheit bringen, stattdessen sei zu befürchten, dass die Kunden auf den (ausländischen) Onlinehandel ausweichen werden.
„Vom geplanten Selbstbedienungsverbot sind Produkte betroffen, die ausdrücklich als Verbraucherprodukte zugelassen sind und ein niedriges Gefährdungspotenzial aufweisen, bspw. Ameisenköder oder Mittel zur Fernhaltung von Schädlingen“, betont ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. Der Inhalt des Abgabegespräches werde keinen Zusatznutzen bringen, da es sich letztlich mit der Gebrauchsanweisung decke. Außerdem könne auch eine Beratungspflicht nicht sicherstellen, dass die Anwendungsbestimmungen eingehalten werden.
Von daher begrüße der ZVG die Entschließung des Bundesrates zum vorgesehenen Abgabegespräch mit der Aufforderung, eine bürokratieärmere und verbraucherfreundlichere Lösungen abzuwägen. Des Weiteren fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf, das tatsächliche spezifische Risiko der Produkte zu prüfen und gegebenenfalls für bestimmte Produkte Ausnahmen von dem Selbstbedienungsverbot vorzusehen.
Mit dem Verordnungsentwurf verschärft der Gesetzgeber die Vorgaben der EU-Biozidprodukteverordnung deutlich. Die Vorschriften führen zu uneinheitlichen Regelungen im Binnenmarkt und belasten somit den kleinen und mittelständischen gärtnerischen Fachhandel sowie Verwaltung gleichermaßen.