„Wir haben dem Erzeuger die Lizenz entzogen und die Annahme der diesjährigen Ernte verweigert. Außerdem haben wir ihn dazu aufgefordert, die Kiwipflanzen abzuschneiden.“ Die Standorte, an denen die Pflanzen in China angepflanzt worden seien, ermitteln können. Da es sich um einen schweren Fall des Verstoßes gegen geistiges Eigentum handle, bestehe die Möglichkeit einer Zivilklage. Die Umsetzung der Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums sei in China eine Herausforderung, der Erfolg in einem solchen Fall eher unwahrscheinlich, da es auch keine Präzedenzfälle im Bereich Gartenbau gebe. Man arbeite aber eng mit den chinesischen Behörden zusammen, die sehr hilfsbereit seien. Chief Executive Lain Jager erklärte, man wolle in diesem Fall vernünftig und sachlich vorgehen.