Am 17. Juli hat das Bundeskabinett die „Wachstumsinitiative - neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ beschlossen. Die darin vorgeschlagenen Maßnahmen für einen leistungsfähigen Energiemarkt begrüßt die energieintensive Ernährungsindustrie ausdrücklich.
Kritik äußert die Branche, dass es für den seit dem 1. Januar 2024 weggefallenen Spitzenausgleich für Gas keine Folgeregelung gibt. „Die Herstellungsprozesse in der Ernährungsindustrie sind vielfach energieintensiv. Dazu sind unter anderem große Mengen an Prozesswärme nötig, die in vielen Unternehmen mittels Erdgases erzeugt wird. Alternativen wie grüner Wasserstoff sind derzeit nicht in ausreichender Menge und zu wettbewerbsfähigen Preisen verfügbar. Zwar hat die Bundesregierung mit der dauerhaften Absenkung der Stromsteuer für viele Unternehmen eine spürbare Entlastung erreicht, jedoch findet sich in der Wachstumsinitiative kein Hinweis für eine Anschlussregelung für den Spitzenausgleich für Gas“, bemängelt die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE). Dieser war seit mehr als zwei Jahrzehnten im Energiesteuergesetz verankert und wurde zum 1. Januar 2024 ersatzlos gestrichen.
Um die Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland zu erhalten, fordert die Ernährungsindustrie die Wiedereinführung des Spitzenausgleichs für Gas. Die Branche begrüßt, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für eine Ausweitung der bisherigen engen Anwendung der Strompreiskompensation einsetzen möchte. Die Branche fordert, den Ausgleich der Energiekosten auf alle anspruchsberechtigten Sektoren auszuweiten. Für den klimaschonenden Umbau des Wirtschaftsstandortes Deutschlands brauche es eine stabile und wettbewerbsfähige Energieversorgung. Die dauerhafte Absenkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe mit Blick auf Planungs- und Investitionssicherheit sei überfällig. „Die Ankündigung, Netzentgelte sowie Einführung zeitvariabler Netzentgelte zu überprüfen, ist ein richtiger und dringend erforderlicher Ansatz, dem schnellstmöglich Taten folgen müssen.“