Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat über die vorläufige Einigung über den Zertifizierungsrahmen für den Kohlenstoffabbau abgestimmt und mit einer großen Mehrheit angenommen. Die Abstimmung folgt auf die Annahme des Textes im AStV, die am 8. März stattfand, so Copa Cogeca.

Klimaschutz

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Image: Stockwerk-Fotodesign/AdobeStock

Der Text müsse nun von beiden Organen (sowohl im Plenum als auch im Rat) nach Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen förmlich angenommen werden, bevor er im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und in Kraft treten kann.

Copa Cogeca haben sich von Anfang an für die Schaffung dieses bahnbrechenden Rahmens eingesetzt, der von der Kommission initiiert wurde. Der erzielte Kompromiss sei jedoch nicht makellos, insbesondere was die Tierhaltung und die komplexen Zusatzkriterien betreffe.

Das Kernproblem dieses Vorschlags war offensichtlich die Definition des Umfangs der Aktivitäten, die in den endgültigen Rahmen aufgenommen werden können. Die Einigung erstrecke sich auf die Verringerung von Bodenemissionen und halte eine offene Definition des Kohlenstoffabbaus aufrecht, was eine zentrale Forderung von Copa Cogeca war.

”Wir bedauern jedoch, dass der vorgeschlagene Anwendungsbereich die Bedeutung der Tierhaltungspraktiken nicht angemessen und rechtzeitig berücksichtigt. Tatsächlich wird die Einbeziehung der Methanreduzierung erst im Jahr 2026 in Betracht gezogen. Dieser politische Kompromiss wurde durch ein entscheidendes Zugeständnis im Verhandlungsmandat des Europäischen Parlaments erreicht. In der Praxis macht diese Entscheidung keinen Sinn, denn für die Tierhaltungsbetriebe, die bereits an den Mechanismen der Kohlenstoffbewirtschaftung beteiligt sind, ist dies ein Rückschritt, und für diejenigen, die in der Kohlenstoffbewirtschaftung ein neues Instrument sahen, ist es eine neue Enttäuschung. Dieser Kompromiss verkennt einfach die offensichtlichen Synergien zwischen der Viehzucht, den Landbewirtschaftungsmethoden, die Kohlenstoff binden können, und der Förderung alternativer Energiequellen. Immerhin wurde die Kommission aufgefordert, Methoden zu entwickeln, um Emissionen aus der Darm- und Güllevergärung einzubeziehen. Diese Methoden sollten bis 2026 fertig sein.”

Der Kohlenstoffanbau müsse außerdem “mindestens einen Zusatznutzen für die biologische Vielfalt erbringen”, die Bodengesundheit fördern und eine Verschlechterung der Bodenqualität vermeiden, wobei “der Grundsatz der kaskadischen Nutzung von Biomasse” einzuhalten ist. Für Copa Cogeca sei klar, dass Zusatznutzen als zusätzlicher Nutzen und nicht als zwingende Voraussetzung betrachtet werden sollten.

Landwirte und Agrargenossenschaften werden diese Entwicklungen aufmerksam verfolgen, da es für die Popularität des Systems von entscheidender Bedeutung sei, dass es einfach zu verstehen und anzuwenden sei.

Nach der Verabschiedung der beiden Institutionen wird die Kommission (mit Unterstützung der Expertengruppe) durch delegierte Rechtsakte maßgeschneiderte Zertifizierungsmethoden entwickeln. Die nächste Sitzung der Sachverständigengruppe findet vom 15. bis 17. April statt, bei der Themen wie Faktoren zur Festlegung einer Ausgangsbasis und Zusätzlichkeit erörtert werden sollen. Die Besonderheiten der einzelnen Sektoren müssen dabei gebührend berücksichtigt werden.