Ziel der Beihilfen sei es, die Landwirte für die durch den Ausbruch des Corona-Virus verursachten Einkommensverluste zu entschädigen, erklärte die Kommission. Konkret soll das Programm den Begünstigten dabei helfen, ihren Liquiditätsbedarf zu decken und so ihre wirtschaftlichen Aktivitäten während und nach der Krise fortzusetzen. Laut den Bedingungen des von Brüssel im Zusammenhang mit der Corona-Krise gebilligten vorübergehenden Beihilferahmens darf die Gesamtbeihilfe pro Begünstigtem aus dem primären Agrarsektor 225.000 Euro nicht überschreiten. Des Weiteren ist die Gewährung der Gelder längstens bis zum 30. Juni dieses Jahres zulässig. AgE