Am 1. November 2017 verabschiedete der Bundesrat die sogenannte Gesamtschau zur Agrarpolitik, die einen Abbau des Grenzschutzes für Agrarprodukte um 30% bis 50% vorsieht. Der Nationalrat beschloss am 4. Juni mit 108 zu 74 Stimmen die Rückweisung dieses Berichts.
Wie verschiedene Medien berichten, handelt es sich bei dieser Rückweisung um einen einmaligen Vorgang in der neueren Geschichte der Schweiz. Zudem ist die Ablehnung mit vier Anforderungen verknüpft: Der Bundesrat soll die letzte Reform der Agrarpolitik (AP) von 2014 bis 2017 genau analysieren, auch mit Blick auf die nächste Reform. Zudem sollen die AP22+ und die Freihandelsabkommen separat behandelt werden, was der Bundesrat allerdings dies bereits zugesagt hat. Weiterhin wurde der Bundesrat dazu aufgefordert, bei der Ausgestaltung der nächsten Agrarreform den neuen Verfassungsartikel zur Ernährungssicherheit berücksichtigen. Die vierte Forderung bildete den umstrittensten Punkt: Der Bundesrat den Zeitplan für die AP22+ so ausrichten, dass die Ergebnisse verschiedenster Volksinitiativen berücksichtigt werden können.
Von besonderer Bedeutung ist dabei die Trinkwasserinitiative, die u.a. ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln fordert. Die Volksabstimmung über diese Initiative erfolgt im Frühjahr 2020. Hinter dieser Forderung steht die Befürchtung, dass unter dem Druck der Initiative die nächste Reform stark ökologisch geprägt würde. Nach ursprünglichen Plänen sollte die AP22+ wegen um zwei Jahre verschoben werden. Nun soll der Fahrplan zur AP22+ wie geplant eingehalten werden.