fondssuisse berücksichtige mit dem Beitrag, wie schon beim Sturm Lothar 1999, Geschädigte eines außerordentlichen Naturereignisses zur Linderung von Härtefällen und zur Sicherung von Existenzen. Dies entspreche dem Stiftungszweck und entlaste indirekt die öffentliche Hand, heißt es weiter.
Schäden bei Dürre, Nässe oder Frost werden von fondssuisse üblicherweise nicht berücksichtigt, denn sie gehören zu den normalen Witterungsbedingungen. Beim Frühjahrsfrostereignis 2017 handele es sich aber um ein extremes, lange nicht vorgekommenes Ereignis mit sehr großen Schäden, die zum größten Teil nicht versicherbar waren.
3 Mio Franken gehen an die Obsterzeuger des Kantons Wallis. Hier habe der Staatsrat entschieden, die vom Frühlingsfrost 2017 geschädigten Obst- und Weinerzeuger mit 4,5 Mio Franken aus dem Fonds der Loterie Romande zu unterstützen. Der finanzielle Gesamtverlust liege bei rund 20 Mio Franken bei den Obstbauern, durchschnittlich liege der Verlust bei 35 %. Bei Kernobst habe man 30 % Schäden und bei Aprikosen 45 % verzeichnet. Wie es weiter heißt, habe der Große Rat einen Rahmenkredit von 35,2 Mio Franken für Frostbekämpfungsmaßnahmen für den Zeitraum von 2018 bis 2023 bewilligt.