Schweiz: Ab 2018 geänderte Qualitäts-Kontrollen für Früchte- und Kartoffelvermarkter

Gemäß dem Branchen-Reglement Früchte-Gemüse-Kartoffeln über die Verwendung der Marke SUISSE GARANTIE müssen Früchte und Kartoffeln auf die Einhaltung der Qualitätsanforderungen der Branche kontrolliert werden.

Dies wird auch in Zukunft so bleiben, teilen Swissfruit und Swisspatat mit. Die zuständigen Organisationen Schweizer Obstverband (SOV) und Swisspatat haben in Zusammenarbeit mit Swisscofel in den vergangenen Monaten eine Analyse der bisherigen Kontrollsysteme vorgenommen. Diese Analyse habe gezeigt, dass der Leistungsumfang und die Tarifstrukturen zum Teil zu wenig verständlich waren. „In etlichen Fällen waren sie auch nicht in einem ausgewogenen Verhältnis. Zudem haben sich die tatsächlichen Bedürfnisse der Unternehmen in Bezug auf die Qualitätskontrolle in den letzten Jahren stark verändert und sind sehr unterschiedlich“, so die Verbände. Darum haben der SOV und Swisspatat die Reglemente und Anforderungen an die Qualitätskontrollen für Kartoffeln und Früchte, die mit der Marke SUISSE GARANTIE ausgezeichnet werden, überarbeitet und angepasst. Ab dem 1. Januar 2018 werden die Kontrollen auf der Basis dieser neuen Reglemente durchgeführt.

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