Foto: Bundesversammlung — Das Schweizer Parlament

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Mit 39 zu 0 Stimmen hat der Ständerat der Motion „Stärkung der einheimischen Gemüseproduktion“ zugestimmt. Als nächstes soll sie im Nationalrat behandelt werden, der Bundesrat hatte die Ablehnung empfohlen. Für 16 Gemüse soll die effektive Bewirtschaftung um zwei bis zehn Wochen verlängert werden, berichtet schweizerbauer.ch.

„Im Sommer 2021 mussten mehrere Tonnen Tomaten in der Region Yverdon vernichtet werden, weil der Einzelhandel Importtomaten bevorzugt hatte. Leider handelt es sich nicht um einen Einzelfall. Preis kommt zunehmend vor Nachhaltigkeit und Herkunft. Die Motion will diesen Trend eindämmen und fordert eine Aktualisierung der effektiv bewirtschafteten Phasen. Im Grund geht es um einen rein administrativen Akt, durch welchen Food Waste reduziert und der einheimischen Produktion den Rücken für die Transformation hin zur Nachhaltigkeit gestärkt wird“, erklärte Ständerat Werner Salzmann (SVP, Bern). Mit der Annahme der Motion schreibe das Parlament keine technischen Details fest. Es fordere vom Bundesrat lediglich, die vor 30 Jahren festgelegten Bestimmungen an die heutigen Produktionsmethoden und Konsumgewohnheiten anzupassen, heißt es bei der Bundesversammlung — Das Schweizer Parlament. „Wir produzieren und essen nicht mehr wie vor 30 Jahren. In der Schweizer Gemüseproduktion spielen Direktzahlungen eine stark untergeordnete Rolle. Darum wollen und müssen die Betriebe ihre Wertschöpfung auf dem Markt erzielen.“

Tomaten gibt es etwa ab Ende April. Der Zollschutz greife erst ab dem 1. Juni, bei Cherrytomaten sogar erst ab dem 11. Juni. Gemäß WTO wäre ein Grenzschutz in beiden Fällen bereits ab dem 1. Mai möglich. Wenn die einheimische Produktion aktuell im Mai liefern will, wird sie vom Einzelhandel in Konkurrenz mit dem Import aus Europa und Marokko gesetzt oder muss die Ware vernichten. Lokale Betriebe wollen auch Saisonarbeitern gerechte Löhne bezahlen, und die Investitionen in nachhaltigen Pflanzenschutz und Energie müssen sich lohnen. Das sei so nicht möglich, sagte Salzmann. „Die Stellungnahme des Bundesrates legt nahe, dass die Konsumentenpreise aufgrund der geforderten Anpassung steigen würden. Das greift zu kurz. Wenn über einen längeren Zeitraum kostendeckend produziert werden kann, wird dies auch positive Auswirkungen für die Konsumenten haben. Entscheidend für den Konsumentenpreis ist dann vor allem, wie hoch der Einzelhandel die eigenen Margen ansetzt. Leider ist ein Kompromiss in der Branche gescheitert.“