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Der Mindestwert für die vermarktete Ware wurde für Erzeugerorganisationen im Obstbau von 10 Mio Euro auf 5 Mio Euro gesenkt. Wie das Land in einer Mitteilung bekannt gab, tritt die entsprechende Landesverordnung zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse jetzt in Kraft. Ziel ist es, das Angebot der Erzeuger von Obst und Gemüse zu bündeln und damit ihre Verhandlungsposition gegenüber dem Groß- und Lebensmitteleinzelhandel zu stärken.

„Erzeugerorganisationen bündeln das Angebot, unterstützen den Erhalt kleinerer Betriebe und stärken die Marktposition der Erzeuger. Mit der Neuregelung tragen wir zu einer weiterhin leistungsfähigen Vermarktungsstruktur im Obstbau bei“, betonte Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing und wies darauf hin, dass mit der Anerkennung als Erzeugerorganisation die Möglichkeit bestehe, EU-Fördermittel für Investitionen, Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Beratung in Anspruch zu nehmen. Im Gemüseanbau gibt es keine Änderung, denn er verzeichnete hohe Zuwachsraten. Von 14.000 ha im Jahr 2000 ist er inzwischen auf rund 19.500 ha gestiegen, der Schwerpunkt des Anbaus liegt in der Vorderpfalz. Demgegenüber hat sich die Anbaufläche von Baumobst in Rheinland-Pfalz von rund 4.800 ha im Jahr 2012 auf rund 3.700 ha im Jahr 2016 verringert. Im gleichen Zeitraum ist die Anzahl der Betriebe von rund 1.700 auf rund 700 ha zurückgegangen. Das Zentrum des Obstbaus liegt in Rheinhessen.