„Im Kabinett haben wir ein ausgewogenes Paket vorgelegt, das zeigt: Insektenschutz und Erntesicherung gehen zusammen. Mir war wichtig, dass unsere Regelungen so ausgestaltet sind, dass unsere heimische Landwirtschaft nicht gefährdet ist“, erklärt Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, zur Novellierung der Pflanzenschutzanwendungsverordnung. Wichtige Ausnahmen seien z.B. beim Obst- und Gemüseanbau erreicht worden.
Julia Klöckner: „Mit den ursprünglichen Plänen hätte einzelnen Betrieben gedroht, dass sie bis zu 50 % ihrer Fläche aufgeben müssen – das haben wir abgewendet. Wir sind bereits jetzt auf hohe Importe von Obst (70 %) und Gemüse (60 %) angewiesen und können es uns nicht leisten, dass Betriebe gezwungen sind, aufzugeben. Die regionale Produktion wollen wir erhalten. Denn andersherum sind gerade solche speziellen Kulturen wichtiger Lebensraum für Insekten.“
Besonders wichtig war der Ministerin, dass Länderregelungen, die in Kooperation von Umweltschutz, Landwirtschaft und Bürgern entstanden sind, nicht ausgehebelt werden. Bundesländer wie Bayern, Niedersachsen oder Baden-Württemberg zeigten, dass dies ein erfolgreicher Weg sei. „Mir ist es wichtig, dass kooperativen Lösungen vor Ort der Vorzug vor Ordnungsrecht gegeben wird. Viele Länder haben hier bereits sehr sinnvolle Regelungen getroffen, die wir durch Bundesrecht nicht in Frage stellen wollen. Wo Ordnungsrecht unumgänglich ist, muss für Land- und Forstwirte eine finanzielle Förderfähigkeit erhalten bleiben“, betonte Klöckner.