Die Europäische Union wird ihre Regelungen für den Handel mit bestimmten Pflanzen im Hinblick auf den Pflanzenpass lockern. Darauf haben sich das Europaparlament und die Mitgliedstaaten verständigt.
Die EU-Gesetzgeber erzielten nach Angaben von Agra-Europe in der vergangenen Woche eine vorläufige Einigung über die Novelle der Verordnung zum Schutz vor Pflanzenschädlingen. Demnach kann die Europäische Kommission künftig Pflanzenarten beim Transport von der Pflicht zur physischen Begleitung durch den Pflanzenpass ausnehmen. Das Dokument muss aber in anderer Form vorliegen. Gestärkt werden soll das Pflanzengesundheitssystem durch die Einrichtung eines „Notfallteams“. Die Gruppe soll mit von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Fachleuten besetzt werden und die Krisenreaktion nach dem Ausbruch von Schadorganismen verbessern. Unterstützt werden können auch angrenzende Drittländer.