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Die nordrhein-westfälischen Gartenbaubetriebe befürchten erhebliche Nachteile durch den niederländischen Corona-Notfonds in Höhe von 600 Mio Euro und die Absicht, den Unternehmen 70 % des Umsatzschadens zu ersetzen.

„Mit dem am 16. April 2020 gestarteten Bürgschaftsprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank ist zwar endlich unsere Forderung nach einer Liquiditätshilfe umgesetzt worden, durch das neue Notfallpaket der Niederlande befürchten wir allerdings massive Wettbewerbsnachteile für unsere Gartenbaubetriebe in NRW“, so Eva Kähler-Theuerkauf, Präsidentin des Landesverband Gartenbau NRW. Von der Landwirtschaftlichen Rentenbank werden Darlehen in Höhe von maximal 3 Mio Euro angeboten. Sie können bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bis zu 90 % der Darlehenssumme verbürgt werden, bei Großunternehmen bis zu 80 %. „Wenn die niederländischen Gartenbaubetriebe nun den Umsatzschaden ersetzt bekommen und die nordrhein-westfälischen Gartenbaubetriebe dagegen Kredite aufnehmen müssen, die sie nächstes Jahr auch noch unter erschwerten Bedingungen der CO2-Steuer zurückzahlen sollen, müssen wir von massiven Wettbewerbsverzerrungen ausgehen“, so Kähler-Theuerkauf.