Dr. Marcus Girnau, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Lebensmittelverbands Deutschland, sagte: „Die Verbraucher können sich grundsätzlich darauf verlassen, dass die in Deutschland angebotenen Lebensmittel sicher sind. Auch vermehrte Lebensmittelwarnungen wie jüngst durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit mitgeteilt, sind hier ein Beleg für funktionierende Kontrollen.“
Denn es bedeutet, dass öffentliche Produktrückrufe der Lebensmittelunternehmen im Sinne der Transparenz und der Prävention selbstverständlicher geworden sind und die umfangreichen Qualitätssicherungsmaßnahmen der Hersteller überwiegend greifen. Die Lebensmittelhersteller sind für die Sicherheit und gesundheitliche Unbedenklichkeit der Lebensmittel hauptverantwortlich und kommen dieser Sorgfaltspflicht in aller Regel gewissenhaft und mit größtmöglichen Anstrengungen nach. Wie Dr. Girnau weiter erläuterte: „Natürlich ist eine hoch qualifizierte, effizient arbeitende und personell wie finanziell gut ausgestattete amtliche Lebensmittelüberwachung und ein bundes- sowie europaweit einheitlicher Vollzug des Lebensmittelrechts auch für die Lebensmittelwirtschaft unerlässlich. Dazu gehören auch eine angemessene Vernetzung und eine funktionierende IT-Infrastruktur zum Datenaustausch zwischen den unterschiedlichen behördlichen Ebenen.“ Das derzeit zur Verfügung stehende Kontrollsystem mit primär zuständigen kommunalen Vorortbehörden und einer ergänzenden Einbindung interdisziplinärer Kontrollteams auf Landesebene von seiner organisatorischen Struktur sei aus seiner Sicht grundsätzlich zur Aufgabenerfüllung geeignet. Eine generelle Verlagerung der Kontrollzuständigkeit auf die Landesebene bringe gerade in großen Flächenländern aufgrund der Entfernungen nicht automatisch einen Mehrwert oder eine bessere behördliche Kontrolle.