Während die zwei Bio-Proben keine Rückstände aufwiesen, waren in den übrigen Citrusfrüchten bis zu sieben Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln pro Probe nachweisbar (Maximum sieben PSM bei einer Clementinen- und zwei Grapefruitproben). Man spreche in diesem Fall von Mehrfachrückständen.
Citrusfrüchte dürfen zur Verlängerung der Haltbarkeit auch nach der Ernte mit PSM behandelt werden. Übliche Wirkstoffe zur Nacherntebehandlung, zur Schimmelpilzvermeidung sind Imazalil, Thiabendazol und o-Phenylphenol, die auch in den aktuellen Untersuchungen oft nachweisbar waren. Die Nacherntebehandlung sei jedoch kennzeichnungspflichtig. Eine Probe Grapefruit wurde aufgrund der fehlenden Kenntlichmachung solch einer Nacherntebehandlung mit Thiabendazol beanstandet.
Zur Sicherheit der Verbraucher und wegen der speziellen Schalenbehandlungsmethoden werden Citrusfrüchte als ganze Früchte untersucht, also im Mix von Fruchtfleisch und Schale. Die Rückstandshöchstgehalte für PSM beziehen sich auf die gesamte Frucht. Bekannt ist, dass im Fruchtfleisch in der Regel nur etwa 18 % der PSM-Wirkstoffe im Vergleich zu ganzen Früchten mit Schale aufweisen (Untersuchungen des Bundesamtes für Risikobewertung, Berlin). 'Um die Übertragung von Rückständen von der Schale auf das Fruchtfleisch zu minimieren, erscheint ein Händewaschen nach dem Schälen und vor dem Verzehr der Früchte grundsätzlich sinnvoll. Ergänzt werden kann das durch das Waschen der Citrusfrüchte vor dem Schälen', so Feldhusen.