In einer Erklärung heißt es, dass die ägyptischen Orangen in die Türkei exportiert wurden, wo sie neu verpackt als türkische Orangen von Katar importiert wurden.
Das sei ein eindeutiger Verstoß gegen das Verbraucherschutzgesetz, das den Lieferanten verpflichtet, die Herkunft des Produkts eindeutig anzugeben.